Strengere Kriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2017

Strengere Kriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2017

4. Juli 2016 agvs-upsa.ch - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Sie wird vom UVEK jährlich (Stichtag: 31. Mai) dem neusten Stand der Technik angepasst, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde.

Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2017. Neu wurden zudem die Faktoren der CO2-Emissionen aus der Treibstoffherstellung in die Verordnung aufgenommen. Bisher wurden lediglich die CO2-Emissionen aus der Stromherstellung auf der Etikette aufgeführt.

Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller in der Vorperiode (1. Juni - 31. Mai) in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 139 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sinken Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen jedoch stetig ab, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 134 g/km liegt.
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