Extraprüfung für Versicherungsvermittlung

AGVS zeigt in grossen Medien Nachteile auf

Ab 2026 dürfen Garagistinnen und Garagisten keine Motorfahrzeugversicherungen mehr vermitteln – ausser, sie bestehen eine Zusatzprüfung. Der AGVS kritisiert diese neue Regelung des Bundes scharf und macht auf streetlife.ch und blick.ch auf Zusatzkosten für die Konsumentinnen und Konsumenten aufmerksam.
Publiziert: 05. August 2025

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AGVS-Newsdesk


										AGVS zeigt in grossen Medien Nachteile auf
Tahir Pardhan, Leiter Recht und Politik beim AGVS, macht sich auf «Blick» für die Schweizer Garagistinnen und Garagisten stark. Foto: Screenshot

Garagistinnen und Garagisten, die stark standardisierte Versicherungslösungen nur nebenberuflich vermitteln, stehen seit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, vor zusätzlichen Herausforderungen. Ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, den Kundenschutz durch eine seriösere und kompetentere Versicherungsvermittlung in missbrauchsanfälligen Versicherungszweigen zu stärken, führt die Revision zu massiven Mehraufwand: Ab 2026 dürfen Garagistinnen und Garagisten sogar keine Motorfahrzeugversicherungen mehr vermitteln – ausser, sie bestehen eine Zusatzprüfung.

Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik beim AGVS, wird gegenüber dem «Blick» und «Streetlife» deutlich und macht sich für die Schweizer Garagen stark: Es sei unverhältnismässig, dass Personen mit langjähriger Erfahrung «auf willkürliche Weise» nun einer Prüfung unterzogen werden. Die Massnahme generiere enormen bürokratischen Aufwand und verursache dadurch jährliche Kosten in Millionenhöhe. «Diese werden letztlich von den Konsumentinnen und Konsumenten getragen», so Pardhan. 

Den ganzen  «Blick»-Artikel, in dem der AGVS engagiert auf die Missstände aufmerksam macht, lesen Sie hier.

Den «Streetlife»-Beitrag finden Sie hier.