Unbediente Waschanlagen öffnen noch im April – Showrooms voraussichtlich am 11. Mai

Lockerung der Corona-Massnahmen

Unbediente Waschanlagen öffnen noch im April – Showrooms voraussichtlich am 11. Mai

16. April 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat lockert die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Am 27. April dürfen unbediente Autowaschanlagen öffnen, die Showrooms gehen je nach Entwicklung der Situation voraussichtlich am 11. Mai auf.



sco/pd. Der AGVS ist von dem Bundesratsentscheid enttäuscht: Die Showrooms hätten die Schweizer Garagisten gerne früher geöffnet. Vor einer Woche hatte der AGVS gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) seine Strategie für einen «Smart Restart» vorgestellt. Aus diesem Dokument, das gemeinsam mit auto-schweiz verfasst wurde, ging klar hervor, wie man die Showrooms unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Abstandsregelungen wieder in Betrieb nehmen will. Der Bundesrat wird am 29. April 2020 über die zweite Etappe entscheiden.

Erfreut zeigt sich der AGVS jedoch vom Entscheid der Landesregierung «unbediente öffentliche Anlagen, wie zum Beispiel Waschanlagen» am 27. April wieder in Betrieb zu nehmen. Der AGVS hatte sich in Abstimmung mit dem sgv und dem Tankstellenverband für eine rasche Öffnung eingesetzt – unter anderem mit einem Schreiben an Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Derzeit laufen Abklärungen mit dem Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), was dies für bediente Fahrzeugwaschanlagen bedeutet.

Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz ausgeweitet
Weiter hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt. Diese Selbstständigen können rückwirkend finanzielle Unterstützung beantragen, sagte Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz vom Donnerstag. 
 

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Kommentare


Michael Weilenmann 16. April 2020 - 19:13
Offensichtlich nicht gut genug verhandelt in Bern! Katastrophe für unsere Branche!

agvs_admin 17. April 2020 - 7:48
Guten Tag Herr Weilenmann, wir verstehen Ihren Missmut. Auch wir sind vom Entscheid überrascht. Vor einer Woche hat der AGVS gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) seine Strategie für einen «Smart Restart» vorgestellt. Zurzeit sind wir im Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit sowie dem Bundesrat, damit gemeinsam eine sinnvolle und rasche Lösung gefunden wird. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

Garage aus Zürich 17. April 2020 - 15:18
Gerade in den Medien und auf den jeweiligen Webseiten sieht man, wie aktiv die Verbände zurzeit sind. Ich begrüsse die Entscheidung des Bundes überhaupt nicht, wie gerne hätten wir unsere Verkaufsräume bereits nächste Woche geöffnet, wir wären bereit..

Giuseppe Olivieri 17. April 2020 - 1:34
Danke

Giusi 17. April 2020 - 1:37
Danke

T.Mighali 17. April 2020 - 7:59
Es ist seltsam das unbediente Waschanlagen öffnen dürfen und nichts von den bedienten erwähnt wird. Bin gespannt wie es mit den bedienten wohl aussehen wird. Die Hygienemassnahmen sind bei bedienten Waschanlagen sehr gut umsetzbar. Keine direkte Menschenansammlung, da alle im Fahrzeug warten und diesen auch nicht verlassen müssen. Ich hoffe die bedienten Waschanlagen dürfen ebenfalls am in der Phase 1 öffnen. Danke für die Bemühung des AGVS

agvs_admin 17. April 2020 - 8:33
Guten Tag Danke für Ihren Kommentar. Uns liegen zum jetzigen Zeitpunkt dieselben Informationen vor wie Ihnen. Bis zum 26. April 2020 wollen wir abklären, was für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bedient und nicht bedient konkret bedeutet. Sobald wir die wichtigen Informationen haben, werden wir diese selbstverständlich unverzüglich mitteilen. Bis zum 26. April 2020 gilt nach wie vor, dass alle Waschanlagen (ob bedient oder nicht bedient) geschlossen werden müssen. Falls Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne direkt bei mir melden. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik AGVS/UPSA Mobilcity - Kompetenzzentrum für Auto und Transport Wölflistrasse 5, Postfach 64 3000 Bern 22 Tel. direkt 031 307 15 34 olivia.solari@agvs-upsa.ch

SUSAG Immobilien AG 17. April 2020 - 8:44
Wir haben auf unserem Areal diverse Autohändler die draussen (nicht in einem Showroom) verkaufen. Ab wann dürfen diese Autohändler wieder öffnen resp. verkaufen?

agvs_admin 17. April 2020 - 9:30
Guten Tag Danke für Ihre Anfrage. Der physische Verkauf ist verboten (in - oder auch ausserhalb des Gebäudes). Gemäss dem gestern vorgestellten Plan des Bundesrates dürfen die Garagen am 11. Mai 2020 wieder physisch verkaufen. Am 29. April 2020 wird über diese zweite Etappe informiert. Freundliche Grüsse Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik AGVS/UPSA Mobilcity - Kompetenzzentrum für Auto und Transport Wölflistrasse 5, Postfach 64 3000 Bern 22 Tel. direkt 031 307 15 34 olivia.solari@agvs-upsa.ch

Stalder Pius 17. April 2020 - 9:13
27.4.2020 welche Auflagen zur Öffnung der Selbstbedienungwaschanlagen 6 Platz oder Portal sind zu erfüllen ? Wasch Treff Willisau AG gerne erwarte ich ihre Antwort fam_stalder@hotmail.com oder 077/5295815

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