Homeoffice-Pflicht bleibt bestehen

Bundesratsentscheid

Homeoffice-Pflicht bleibt bestehen

19. März 2021 agvs-upsa.ch – Über weitere Lockerungen will der Bundesrat wegen der steigenden Fallzahlen Mitte April entscheiden.
 
pd. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 entschieden, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen ist das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross. Die Homeoffice-Pflicht bleibt bis auf Weiteres bestehen. Am 14. April will der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Seinen Entscheid begründet der Bundesrat auch damit, dass noch zu wenige Menschen geimpft seien, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden. Der Bundesrat will die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten erhalten. 

Die epidemiologische Lage verschlechtert sich seit Ende Februar zusehends. Die Zahl der Infektionen steigt kontinuierlich an. Derzeit ist mit einer Verdoppelung der Ansteckungen alle drei bis vier Wochen zu rechnen. Drei der vier Richtwerte, die der Bundesrat für den zweiten Öffnungsschritt festgelegt hat, werden seit mehreren Tagen nicht erfüllt:
  • Die 14-Tages-Inzidenz ist über 200 pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner angestiegen.
  • Die Positivitätsrate liegt über 5 Prozent.
  • Die Reproduktionszahl liegt mit 1.14 deutlich über 1.
  • Einzig die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten liegt unter dem festgelegten Richtwert.
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