Gemeinsame Mitteilung von TCS, RVS und AGVS

Schneeflocken

Gemeinsame Mitteilung von TCS, RVS und AGVS

21. November 2017 agvs-upsa.ch - Gesetzesänderung in der Schweiz: Seit 15. Januar 2017 müssen Winterreifen, welche die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht abdecken, mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein. Für nur mit «M+S» bezeichnete Reifen gelten dieselben Vorschriften wie für Sommerreifen.
 
pd. Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte nicht nur den TCS-Reifentest und seine individuellen Einsatzbedingungen berücksichtigen, sondern auch auf das Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain-Snowflake) achten. Seit dem 15. Januar 2017 müssen, laut der Verordnung über die Technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), alle seit diesem Datum produzierten Winterreifen, welche die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht abdecken, mit einem „Schneeflockensymbol“ gemäss UNECE-Reglement Nr. 117 gekennzeichnet sein. Anders als die Bezeichnung «M+S» steht das Schneeflockensymbol für die Einhaltung genormter Mindestqualitäten eines Pneus auf Schnee. Folglich gelten für nur mit «M+S» bezeichnete Reifen dieselben Vorschriften wie für Sommerreifen, welche grundsätzlich für die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zugelassen sein müssen. Mit dieser Verordnungsänderung gleicht sich der Bund an die europäische Gesetzgebung an und erhöht die Verkehrssicherheit auf Schweizer Strassen.
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