Wie schütze ich mich bei Grossinvestitionen?

XXVI. Atelier de la Concurrence

Wie schütze ich mich bei Grossinvestitionen?

29. November 2017 agvs-upsa.ch – Showroom, Werkstattausrüstung, technische Standards: Garagen werden von Autoherstellern und Importeuren häufig zu grossen Investitionen veranlasst. Doch wie sollen diese Grossbeträge amortisiert werden, wenn der Händlervertrag wegfällt? Ein existenzbedrohendes Szenario. Das XXVI. «Atelier de la Concurrence» der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) widmet sich am 12. Dezember 2017 im Hotel Schweizerhof in Bern dieser Thematik.


Das Hotel Schweizerhof in Bern. (Foto Robert Miller)

pd. Innovationsfreudige KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Ohne Investition gibt es keine Innovation. Für Fehlinvestitionen tragen die KMU das unternehmerische Risiko. Im Bereich des Autogewerbes zeigt sich aber, dass Garagen Investitionen zunehmend auf Druck der Hersteller und Importeure tätigen müssen, um den Händler- oder Werkstattvertrag nicht zu verlieren. Die Abhängigkeit nimmt folglich mit jeder markenspezifischen Investition zu. Eine unerwartete Vertragskündigung durch den Hersteller stürzt das KMU in existenzielle Nöte. Wie kann sich der Garagist für seine getätigten Investitionen beim Importeur schadlos halten? Sollte der Händlervertrag nicht solange bestehen, bis das KMU derartige Investitionen amortisieren konnte? Am XXVI. Atelier de la Concurrence diskutieren Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über die Frage, welche vertraglichen und kartellrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, damit Garagenbetriebe vor herstellerseitig veranlassten Investitionen geschützt sind, die sich als nutzlos im Falle einer Kündigung erweisen.

Das XXVI. Atelier de la Concurrence findet am Dienstag, 12. Dezember, von 17.10 bis 19.40 Uhr im Hotel Schweizerhof in Bern statt. Anmeldeschluss ist der 5. Dezember.
 
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